Die Verlagsbranche muss sich im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 20. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet wurde, bis Juni 2025 die Frage stellen, wie sie barrierefreien Zugang zu E-Books, Lesegeräten und Online-Shops gewährleisten kann. Die Entwicklung neuer Technologien und digitaler Formate bietet in der gesamten Wertschöpfungskette zum einen große Chancen, Inhalte barrierefrei zu produzieren, setzt aber gleichermaßen neue Maßstäbe und Herausforderungen an die Branche.
Die Anforderungen des BFSG gelten für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Seit Oktober 2020 besteht eine Kooperation zwischen dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und dem dzb lesen. Die Partnerschaft macht es sich zur Aufgabe, die Verlagswelt für die notwendige Barrierefreiheit in den Angeboten zu sensiblisieren und Bewusstsein zu schaffen. Mit Aufbau eines Kompetenznetzwerkes unter dem Dach des Börsenvereins, sollen Ideen und Vorstellungen gebündelt, konkrete Angebote und Hilfestellungen für die Branche geschaffen und so gemeinsam der Weg bis 2025 gegangen werden.
Im Fokus der Zusammenarbeit stehen die Lesebedürfnisse blinder, seh- und lesebehinderter Menschen. So steht das Ziel, den barrierefreien Zugang zu E-Books der deutschsprachigen Literatur zu sichern und voranzutreiben, im Vordergrund.
Als wegweisende Grundlage für die deutsche Buchbranche dient das Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft!“.
Informationen zu grundlegenden Anforderungen an webbasierte, digitale Verlagsprodukte. Die jeweils relevanten Prüfschritte beziehen sich auf den BIK BITV-Test.
Texte, die optisch als Überschriften erkennbar sind, müssen auch semantisch als solche ausgezeichnet sein (h1, h2, h3, h4, h5, h6).